Aktuelle Empfehlung des Gremiums
„Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Dezember 2019
„Frohes Neues“! – Wie gut? Wie lange?
Bei relativ Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen des begonnenen Jahres beziehungsweise bis etwa zum 15. des Monats zu begrenzen. Bei Familienmitgliedern, Befreundeten und guten Bekannten wird es niemanden wundern, eher sogar erfreuen, wenn Sie auch in der zweiten Januar-Hälfte noch „ein frohes neues Jahr“ wünschen. Besonders dann, wenn zu diesem Zeitpunkt der erste Kontakt nach dem Jahreswechsel stattfindet – sei er von Angesicht zu Angesicht oder schriftlich. Das gilt auch für lange bestehende Geschäftsverbindungen, die eine persönliche Komponente bekommen haben.
Egal, wem Sie den Neujahrsgruß relativ spät entgegenbringen: Es ist dann vorteilhaft, ihn etwas erklärend einzuleiten. Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar schon 27 Tage alt, doch ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes, gesundes neues Jahr.“
Die oft zu hörende Kurzversion „Frohes Neues!“ ist nicht das Nonplusultra und wirkt wenig wertschätzend – besonders, wenn sie auch noch ohne Blickkontakt „dahingeschleudert“ scheint. Zudem erweckt sie den Eindruck, dass sich nur einer lästigen Pflicht entledigt wird oder es sich um einen ziemlich wenig ernst gemeinten Wunsch handelt. Mit einem vollständigen Satz lässt sich die Wertschätzung für Ihr Gegenüber weit besser zum Ausdruck bringen.