Aktuelle Empfehlung des Gremiums
„Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Dezember 2019

„Frohes Neues“! – Wie gut? Wie lange?

Bei relativ Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen des begonnenen Jahres beziehungsweise bis etwa zum 15. des Monats zu begrenzen. Bei Familienmitgliedern, Befreundeten und guten Bekannten wird es niemanden wundern, eher sogar erfreuen, wenn Sie auch in der zweiten Januar-Hälfte noch „ein frohes neues Jahr“ wünschen. Besonders dann, wenn zu diesem Zeitpunkt der erste Kontakt nach dem Jahreswechsel stattfindet – sei er von Angesicht zu Angesicht oder schriftlich. Das gilt auch für lange bestehende Geschäftsverbindungen, die eine persönliche Komponente bekommen haben.

Egal, wem Sie den Neujahrsgruß relativ spät entgegenbringen: Es ist dann vorteilhaft, ihn etwas erklärend einzuleiten. Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar schon 27 Tage alt, doch ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes, gesundes neues Jahr.“

Die oft zu hörende Kurzversion „Frohes Neues!“ ist nicht das Nonplusultra und wirkt wenig wertschätzend – besonders, wenn sie auch noch ohne Blickkontakt „dahingeschleudert“ scheint. Zudem erweckt sie den Eindruck, dass sich nur einer lästigen Pflicht entledigt wird oder es sich um einen ziemlich wenig ernst gemeinten Wunsch handelt. Mit einem vollständigen Satz lässt sich die Wertschätzung für Ihr Gegenüber weit besser zum Ausdruck bringen.

3. Januar 2020
„Frohes Neues“! – Wie gut? Wie lange?
Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Dezember 2019 „Frohes Neues“! – Wie gut? Wie lange? Bei relativ Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen des begonnenen Jahres beziehungsweise bis etwa zum 15. des Monats zu begrenzen. Bei Familienmitgliedern, Befreundeten und guten Bekannten wird es niemanden wundern, eher sogar erfreuen, wenn Sie auch in der zweiten Januar-Hälfte noch „ein frohes neues Jahr“ wünschen. Besonders dann, wenn zu diesem Zeitpunkt der erste Kontakt nach dem Jahreswechsel stattfindet – sei er von Angesicht zu Angesicht oder schriftlich. Das gilt auch für lange bestehende Geschäftsverbindungen, die eine persönliche […]
11. November 2016
LMAA – besonders am Tag des Lächelns
Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Oktober 2016 LMAA – besonders am Tag des Lächelns Lächele mehr als andere – das verbirgt sich für höfliche Menschen hinter dieser Abkürzung. Sie wissen, welche positiven Auswirkungen ein Lächeln in der Regel hat und zwar für sich selbst wie für die Kommunikation mit anderen. Es wirkt auf die Mitmenschen ansteckend wie ein positiver Virus, schafft eine angenehme, entspannte Atmosphäre. Und das an jedem Tag des Jahres! Zum einen kann es die eigene Laune heben, wenn diese mal gerade „im Keller“ ist, sich im Spiegel anzulächeln. Zum anderen können Sie selbst wildfremden […]
25. August 2016
Stress-Abbau dank Knigge
Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), August 2016 Stress-Abbau dank Knigge Immer mehr Firmenleitungen schließen sich einem wertschätzenden Führungsstil an, der auch die Umsicht für und Rücksicht auf die Beschäftigten außerhalb ihrer Arbeitszeit einschließt. Das ist sowohl wünschenswert und klug als auch löblich. Ein vorbildhaftes Vorgehen zeigte unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort gibt es seit einiger Zeit eine Verpflichtung, Mitarbeitende nur noch in Ausnahmefällen in ihrer Freizeit per Anruf oder E-Mail zu stören. Darauf haben sich Personalrat und Leitung des Ressorts geeinigt. Zugleich soll niemand benachteiligt werden, wenn außerhalb der Arbeitszeit das Handy abgeschaltet […]
8. Juli 2016
Abwesenheitsnotizen bei geschäftlichen E-Mails
Viele standardmäßig eingerichtete Abwesenheitsnotizen bestehen aus einem Satz ohne Anrede und Grüße. Diese zu aktivieren ist zwar besser, als gar keine Nachricht herauszugeben, und somit die Empfangsperson im Unklaren zu lassen, wann sie mit einer Antwort rechnen kann. Weitaus verbindlicher ist allerdings ein Text, der von einer Anrede und einem Gruß umrahmt wird. Im Firmenbereich gehört außerdem die Angabe dazu, wer während der Abwesenheit als Vertretung zu erreichen ist. Am höflichsten ist es, die entsprechenden Kontaktdaten direkt bekanntzugeben. Wenn eine Nachricht nicht weitergeleitet wird, ist es zuvorkommend, darauf hinzuweisen. Textbeispiel: Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Nachricht vielen Dank. […]